Zu den zahnärztlichen Untersuchungen in Kitas wird es unterschiedliche Meinungen geben. Manche Eltern werden diese zusätzliche Maßnahme der Gesundheitsvorsorge für ihre Kinder befürworten, andere werden sich eher bevormundet fühlen und auf Eigenverantwortung pochen, andere wiederum werden den Untersuchungen eher gleichgültig gegenüberstehen.
Wenn allerdings solche Untersuchungen obligatorisch sind, dann stellt sich die Frage der Kontrolle. Das Gesundheitsamt der Stadt Wuppertal führt regelmäßige Reihenuntersuchungen in Solingen, Remscheid und Wuppertal durch. Jedes Kind erhält nach der Untersuchung einen Zettel, auf dem vermerkt ist, dass die Zähne z. Zt. nicht behandlungsbedürftig sind, dass die Milchzähne beobachtungsbedürftig bzw. behandlungsbedürftig sind, dass die bleibenden Zähne beobachtungsbedürftig bzw. behandlungsbedürftig sind, dass eine kieferorthopädische Behandlung angeraten ist, dass der Kinderarzt aufgesucht werden solle oder der Hals-Nasen-Ohren-Arzt etc.
Unserem Kenntnisstadt nach wird aber überhaupt nicht kontrolliert, ob notwendige Folgebehandlungen dann nach einer bestimmten, festgesetzten Frist wahrgenommen wurden.
Daher erscheint uns das ganze Verfahren fragwürdig zu sein. Entweder man überlässt die zahnärztliche Untersuchung einzig und allein der Verantwortung der Eltern. Oder man überlässt sie eben nicht ausschließlich der Verantwortung der Eltern, sondern zieht z. B. das Gesundheitsamt hinzu. In diesem Falle müsste aber unserer Meinung nach kontrolliert werden, dass evtl. nötige Behandlungen auch wirklich wahrgenommen oder zumindest der eigene Arzt aufgesucht wird.
Wir bitten darum, die schriftliche Antwort der Verwaltung auch den Mitgliedern des JHA zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jens Nettekoven
CDU-Fraktionsvorsitzender
gez. Tanja Kreimendahl
Stv. CDU-Fraktionsvorsitzende und Sprecherin im ASGW