Warum wurde der am 24. September 2015 – also vor drei Jahren(!) – gefasste einstimmige Beschluss zur Einführung eines Bürgerhaushalts von der Verwaltungsspitze nicht umgesetzt?

Anfrage zur Sitzung des Rates am 27. September 2018:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zu beantworten:

 

  1. Der Rat der Stadt Remscheid hat am 24.09.2015 einstimmig für einen Bürgerhaushalt votiert. Der damalige Beschlusstext, der ja verbindlich ist, lautete:
‚Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für einen kommunalen Bürgerhaushalt zu erstellen, so dass schon beim Doppelhaushalt 2017 / 2018 die Partizipation der Bürger der Stadt Remscheid bei Haushaltsfragen gewährleistet ist. Bei der Erarbeitung des Konzepts durch die Verwaltung werden die Erfahrungen anderer  Kommunen berücksichtigt. Das Konzept wird in enger Abstimmung mit der Politik erstellt, wobei auch gewährleistet wird, dass die Anregungen der an dieser Thematik interessierten Öffentlichkeit berücksichtigt und eingearbeitet werden.‘

Warum ist dieser Beschluss drei Jahre später immer noch nicht umgesetzt worden?

 

  1. Was hat die Verwaltung in den letzten drei Jahren unternommen, um den einstimmigen Beschluss umzusetzen? Gibt es ein Konzept? Wurden bei der Erarbeitung dieses Konzepts – falls es in Rudimenten vorliegen sollte – die Erfahrungen anderer Kommunen berücksichtigt? Wenn ja, in welcher Form? Hat es eine enge Abstimmung mit der Politik gegeben (ist uns nicht bekannt, jedenfalls gab es keine entsprechenden Vorlagen)? Warum hat es diese Abstimmung nicht gegeben? Wurden Anregungen der interessierten Öffentlichkeit berücksichtigt? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
  2. Wie sieht die weitere zeitliche Planung und das städtische Vorgehen in Sachen Bürgerhaushalt aus? Wann ist die Partizipation der Bürger der Stadt Remscheid bei Haushaltsfragen gewährleistet?
  3. Ein Oberbürgermeister ist generell an Ratsbeschlüsse gebunden. Allerdings „überwacht“ er diese auch. Da dieser Ratsbeschluss aus dem Jahr 2015 nicht umgesetzt wurde, stellt sich uns folgende Frage: Ist der Oberbürgermeister der Meinung, dass der damalige Ratsbeschluss gegen das Wohl der Stadt verstoßen hat?
  4. Hat die Verwaltungsspitze mit der Kommunalaufsicht über die Einführung eines Bürgerhaushaltes in Remscheid gesprochen?

Begründung:

Der Rat der Stadt Remscheid hat am 24. September 2015 einstimmig für einen Bürgerhaushalt votiert. Damals ist mit 49 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung beschlossen worden, „dass schon beim Doppelhaushalt 2017 / 2018 die Partizipation der Bürger der Stadt Remscheid bei Haushaltsfragen gewährleistet ist“.

Die CDU-Fraktion kann nicht nachvollziehen, dass beim Thema Bürgerhaushalt – wie bei anderen Themen auch (Revitalisierung der Innenstadt etc.) – in den letzten Jahren nichts passiert ist. Die CDU-Fraktion hatte zu den Sitzungen von Haupt- und Finanzausschuss sowie Rat im September 2015 einen entsprechenden Antrag gestellt, der im Rat einstimmig verabschiedet wurde.

Jetzt steht bereits der Doppelhaushalt 2019 / 2020 an: Und was ist geschehen?

Die frühere Oberbürgermeisterin Beate Wilding (SPD) hatte schon in ihrem Wahlprogramm von 2004 einen Bürgerhaushalt versprochen. Die Remscheider Christdemokraten haben sich in ihrem Kommunalwahlprogramm von 2014 für einen Bürgerhaushalt stark gemacht, damit der Politik- und Politikerverdrossenheit entgegengewirkt und den Bürgern mehr Mitsprache gegeben werden kann. In unserem einstimmig verabschiedeten Antrag von 2015 haben wir ausdrücklich von einer ‚Bringschuld‘ der Verwaltung gesprochen.

Die Domain http://www.bürgerhaushalt-remscheid.de/ ist längst tot. Beim Sparpaket im Jahr 2010 konnten die Bürger wenigstens noch bei einer „Streichliste“ mitreden. Am 12. September 2015 hielt Henning Röser in der Bergischen Morgenpost fest: „Die Chancen stehen gut, dass die Bürger bei der Aufstellung des nächsten Haushaltsplanes (für 2017 / 2018; M. K.) der Stadt Remscheid mitreden dürfen.“ Nicht nur die SPD sei dem Antrag der CDU „gerne“ gefolgt.

Der frühere hauptamtliche Bürgermeister von Hilden, Horst Thiele (SPD), hat einmal gegenüber der Rheinischen Post von fünf Funktionen gesprochen, die ein Bürgermeister zu erfüllen habe. Zitat: „ Ist er (der Bürgermeister; die Verfasser) der Meinung, dass ein Ratsbeschluss gegen das Wohl der Stadt verstößt, hat das Stadtoberhaupt ein ‚Widerspruchrecht‘. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Der Rat muss sich dann erneut mit der Sache befassen. Beschlüsse, die das Recht verletzen, muss der Bürgermeister beanstanden. Sollte der Ratsbeschluss wiederholt werden, muss der Bürgermeister sich nicht an diesen Beschuss halten.“ https://rp-online.de/nrw/staedte/hilden/ein-buergermeister-hat-fuenf-funktionen-zu-erfuellen_aid-20390779 Der CDU-Fraktion ist nicht bekannt, dass der Oberbürgermeister damals ein Widerspruchsrecht gegen den Ratsbeschluss zur Einführung des Bürgerhaushalts in Remscheid eingelegt oder diesen beanstandet hat.

  

Mit freundlichen Grüßen

  

gez. Jens Nettekoven                                                                 

CDU-Fraktionsvorsitzender                                            

  

gez. Tanja Kreimendahl                                       

Stv. Fraktionsvorsitzende

                                                                                
 gez. Mathias Heidtmann

Stv. CDU-Fraktionsvorsitzender

  
gez. Markus Kötter

CDU-Ratsherr

 

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