Anfrage zur Sitzung des Seniorenbeirats am 18.08.2022, zur Sitzung des Hauptausschusses und Ausschusses für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 18.08.2022 sowie zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Wohnen und

Verknappung im Winter 2022/23: Wie will die Stadt Geringverdienern und Menschen in Not helfen?


 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

sehr geehrte Frau Beiratsvorsitzende Michel,

sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Kucharczyk,

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzungen aufzunehmen und zu beantworten:

1.    Gegenüber der Presse hat der Oberbürgermeister zugesagt, dass
       Geringverdienern im kommenden Winter 2022 / 2023 geholfen werden
       soll. Das gelte „vor allem für die Menschen, die kein Geld vom Staat
       erhalten und mit ihrem Haushaltskommen (Anmerkung: gemeint ist das
       Haushaltseinkommen) gerade so auskommen“ (Bergische Morgenpost
       vom 22.07.2022). Für sie fordert der Oberbürgermeister Hilfe von Bund
       und Land ein. In welcher Form hat sich der Oberbürgermeister für solche
       Hilfen eingesetzt oder plant, sich für solche Hilfen einzusetzen? Liegen   
       ggf. schon Rückmeldungen auf diese Forderungen nach Hilfe vor?

2.    „Wenn da nichts kommt, werden wir vor Ort eine Lösung finden“, sagte
        der Oberbürgermeister laut Presseberichterstattung. Auf welcher
        rechtlichen Grundlage will die Verwaltung dann selbst initiativ werden
        und Geringverdienern und ggf. auch Menschen ohne Arbeitseinkommen
        (finanzielle) Hilfe leisten?

3.    Mit welchen konkreten Hilfsangeboten können die Menschen rechnen,
       falls keine zusätzlichen Hilfen von Land und Bund erfolgen sollten?

4.    Welche Personengruppen sollen von der Stadt nach Planungen des
       Oberbürgermeisters Hilfen erlangen? In der Überschrift der BM vom
       22.07.2022 ist von „Geringverdienern“ die Rede. Wie definiert die
       Stadtspitze das Wort „Geringverdiener“? Als Geringverdiener werden ja
       grundsätzlich Vollzeitbeschäftigte definiert, die weniger als zwei Drittel
       des mittleren monatlichen Bruttoarbeitsentgelts aller
       sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten erhalten. Ist diese
       Definition angesichts der explodierenden Energiekosten in diesem
       Zusammenhang noch angemessen? Sollen beispielsweise
       Rentnerinnen und Rentner mit sehr kleinen Altersbezügen keine
       städtischen Hilfen erlangen, da sie ja nicht sozialversicherungspflichtig
       beschäftigt sind?

Begründung:

Wir  bereiten uns auf einen Winter vor, wie ihn wohl nur die Ältesten unter unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern in ihrer Kindheit erlebt haben. In einer solchen Situation ist es richtig, die Menschen nicht allein zu lassen. Geschieht dies nicht in ausreichendem Maße, dann ist der soziale Frieden in unserer Stadt in Gefahr. Hier geben wir dem Oberbürgermeister ausdrücklich Recht, der dies gegenüber der Presse so gesagt hat.

Leider hat sich die Ampel-Regierung in Berlin zuletzt sehr enttäuschend zum Thema Kommunalfinanzen geäußert. Von Seiten der Bundesregierung sind wohl keine weiteren Entlastungen zu erwarten.

„Vor dem Hintergrund dieser fiskalischen Unwucht und angesichts der ab 2023 wieder einzuhaltenden Regelgrenze für die Nettokreditaufnahme des Bundes gemäß Artikel 115 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) sind weitreichende finanzielle Entlastungen der Kommunen durch den Bund derzeit nicht geboten. Ohnehin sind die Länder verfassungsrechtlich für eine aufgabenangemessene Finanzausstattung ihrer Kommunen zuständig, auch in Krisenzeiten.“, so die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage.

Viele Menschen in unserem Land haben nicht nur Sorge vor Wohlstandsverlusten, sie haben auch Angst vor echter Not. Daher müssen alle finanziellen Zusagen, die ihnen gegenüber gemacht werden, belastbar sein. Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich die Stadtspitze klar zur Unterstützung von Menschen in Not geäußert hat. Zur Redlichkeit gehört aber auch, dass diese Äußerungen auf einem soliden rechtlichen und finanziellen Fundament stehen. Zudem muss klar sein, welchen Personen konkret geholfen werden soll und wie diese Hilfen aussehen sollen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Markus Kötter

CDU-Fraktionsvorsitzender

gez. Jutta Wilke

Zweite stv. Vorsitzende des Seniorenbeirats    

Sprecherin der Senioren Union im Seniorenbeirat  

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