Antrag zur Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse

Antrag zur Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses am 07. September sowie zur Sitzung des Rates am 28. September 2017:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgenden Antrag in die Tagesordnung der oben genannten Sitzungen aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen:

Die CDU-Fraktion beantragt, folgende Passagen (9.7, 12.4, 12.5) nicht wie von der Verwaltung vorgeschlagen zu formulieren, sondern wie folgt:

9.7 wird wie folgt gefasst:

„Pressevertreter, die nach den Bestimmungen des Landesmediengesetzes zugelassen worden sind, ist es grundsätzlich erlaubt, während der Sitzungen Ton- und Filmaufzeichnungen zu machen. Allerdings haben sie dies dem Oberbürgermeister vor der Sitzung anzuzeigen. Zur Wahrung…“(weiter, wie von der Verwaltung vorgeschlagen)

12.4 wird wie folgt gefasst:

„Anfragen werden mit der Möglichkeit einer inhaltlichen Erörterung beantwortet. Die Antwort muss schriftlich erteilt werden; es sei denn, der Anfrager begnügt sich mit einer mündlichen Antwort.“

12.5 wird wie folgt gefasst:

„Der Oberbürgermeister gestattet Zusatzfragen.“

Begründung:

Dem Rat der Stadt Remscheid liegt der Entwurf einer Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse vor. Im Grundsatz folgt die CDU-Fraktion der Beschlussvorlage der Verwaltung. Hinsichtlich einiger Punkte macht sie aber Alternativvorschläge.

Bei 9.7 sollte man dem Geist der alten Geschäftsordnung folgen. Wir halten es für richtig, nur denjenigen Medien, die nach den Bestimmungen des Landesmediengesetzes zugelassen worden sind, das grundsätzliche Recht einzuräumen, während der Sitzungen Ton- und Filmaufzeichnungen zu machen.

Wir sprechen uns für unseren Formulierungsvorschlag unter 12.4 aus, dass Anfragen mit der Möglichkeit einer inhaltlichen Erörterung beantwortet werden. Dies dient der Lebendigkeit der kommunalen Demokratie und ist sicher auch im Interesse der Besucher und der Medienvertreter, also der Öffentlichkeit und der Bürgerschaft. Des Weiteren sind wir der Meinung, dass Anfragen grundsätzlich schriftlich zu beantworten sind. Dies kann durchaus kurz und prägnant geschehen.

Und nun zu 12.5: Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass im Sinne der Lebendigkeit unserer kommunalen Demokratie der Oberbürgermeister grundsätzlich Zusatzfragen zu gestatten hat, die der Aufklärung eines Sachverhalts dienen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

  

  

gez. Jens Nettekoven                                gez. Tanja Kreimendahl

CDU-Fraktionsvorsitzender                      Stv. CDU-Fraktionsvorsitzende

                                                                       

gez. Mathias Heidtmann                                      

Stv. CDU-Fraktionsvorsitzender

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