Antrag zu einer Sondersitzung des Ausschusses für Schule am 27.05. sowie zur Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses am 28.05.2020:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Kaltwasser,

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgenden Antrag in die Tagesordnung der oben genannten Sitzungen aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen:  

1.    Digitale Endgeräte: Kosten bei Einführung zum Schuljahr 20/21

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für eine Anschaffung digitaler Endgeräte für alle Remscheider Schülerinnen und Schüler (einsatzbereit zu Beginn des Schuljahres 20/21) zu prüfen und zu klären, ob in diesem Zusammenhang bei der Herstellern Massenrabatte möglich sind. Weiterhin werden die in Punkt 1 weiter unter genannten Optionen gegenübergestellt. Die Überprüfung soll auf den folgenden Parametern basieren:

 

-          Jahrgangsstufe 1 bis 12/13

-          Einbeziehung aller Schulformen

-          Tablet inklusive physikalischer Tastatur/Cover und digitalem Stift

-          LTE-fähig / 4G-fähig

-          Verlustversicherung bzw. Absicherung bei Beschädigung

 

Begründung: Die Digitalisierung stellt alle am System Schule beteiligten Menschen vor große Herausforderungen. Unterricht in den eigenen vier Wänden, bedingt durch Corona, zeigt uns im Moment, wie sehr sich Schule in den kommenden Jahren verändern wird. In diesem Zuge müssen wir alles unternehmen, um bestmögliche Bildungsgerechtigkeit herzustellen. Eltern sollten sich keine Gedanken darüber machen müssen, ob sie sich das Endgerät für den sich ändernden Unterricht leisten können. Es sollte – wie viele Schulbücher jetzt – eine Selbstverständlichkeit darstellen. Wir sind davon überzeugt, dass selbst unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler in diese Überlegungen einbezogen werden sollten, denn es gibt immer mehr altersgerechte Lernplattformen mit sinnvollen Materialien. Arbeitet die Schule damit, aber die Eltern benötigen ihre Endgeräte im Homeoffice selbst und können sie den Kindern nicht (oder erst abends) zur Verfügung stellen, kann von einer sinnvollen Digitalisierung im Bereich Schule keine Rede sein.

 

Optionen

 

Die Verwaltung prüft, welche Option für eine Bereitstellung der oben genannten digitalen Endgeräte in Remscheid am ehesten in Betracht käme und listet dabei die Kosten und weitere Vor- und Nachteile auf. Ebenfalls ist zu prüfen, ob Anschaffung / Bereitstellung / Wartung / Support durch die Stadt oder einen Servicepartner sinnvoller ist. Auch Leasingmöglichkeiten sollen in Betracht gezogen werden.

 

Option 1: Abänderung des Medienentwicklungsplans hin zu einer 1:1 Ausstattung.

Option 2: Erhebung der möglichen Bedarfsgruppen durch den Dialog mit den                   Schulen (o. ä.) und primäre Ausstattung dieser Schülerinnen und Schüler.

Option 3: Angebot der oben genannten Ausstattung an alle Remscheider Schülerinnen und Schüler gegen eine monatliche Pauschale von ca. 10 Euro. Ausgehend von einem Anschaffungspreis von ca. 500 Euro wäre eine 1:1 Ausstattung auf diesem Weg langfristig kostenneutral. Remscheider Bürgerinnen und Bürger würden somit nicht mit einer Gesamtsumme belastet werden und zeitgleich von eventuellen Massenrabatten beim Einkauf durch die Stadt Remscheid profitieren. Außerdem besteht natürlich eine Wahloption, mit dem eigenen Endgerät zu arbeiten.

 

 

2.    Digitale Endgeräte: Zukünftige Kosten

 

Eine sofortige Ausstattung mit digitalen Endgeräten verursacht insbesondere zu Beginn sehr hohe Kosten. Nachdem diese bereits unter Punkt 1 geprüft wurden, ist für die politischen Entscheidungsträger auch die Entwicklung dieser Kosten unerlässlich. Die Verwaltung prüft, mit welchen Kosten ab dem Schuljahr 2021/22 zu rechnen ist. Dabei berücksichtigt sie drei neue Geräte pro Schullaufbahn (Jahrgangsstufe 1, Übergang zur weiterführenden Schule, Übergang zur Oberstufe / Berufskollegs etc.).

 

 

3.    Digitale Endgeräte: Datenvolumen

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierbarkeit und die Kosten für die Aushändigung einer SIM-Card mit einem reinen Datenvolumen zu prüfen. Die Überprüfung soll sich an folgenden Parametern orientieren:

 

-          Mindestens 10 GB pro Monat

-          Vertrag (kein Prepaid)

 

Digitaler Unterricht benötigt Datenvolumen. Schülerinnen und Schüler erhalten Dateien, müssen Dateien senden, Artikel online lesen, aber auch Dokumentationen etc. anschauen können. Auch extrem datenintensive Videokonferenzen scheinen zukünftig ein Bestandteil des Unterrichtes zu werden. Unsere Remscheider Schülerinnen und Schüler haben daher ein Recht auf eine Unterstützung in diesem Bereich, die den aktuellen Anforderungen gerecht wird. Dieser Weg ist der unkomplizierteste und mit Abstand der transparenteste. Eine vorhergehende Prüfung der Vermögensverhältnisse der Eltern oder der W-LAN Ausstattung erscheint uns nicht sinnvoll, da diese Prüfung kaum zu bewältigen wäre. Außerdem halten wir es für sinnvoll, digitale Endgeräte der Schülerinnen und Schüler bei Bedarf absolut autark vom elterlichen Umfeld auszurüsten. Arbeitsgruppen sind so an jedem Ort möglich. Weiterhin kommt es gerade jetzt sehr häufig vor, dass das häusliche W-LAN massiv überlastet ist, da viele Eltern und Kinder parallel online sind.

Diese SIM-Karten sind explizit für das für schulische Zwecke bestimmte Endgerät gedacht und dienen nicht der privaten Nutzung. Kann eine Verwendung in einem anderen Gerät ausgeschlossen werden?

 

4.    Digitale Endgeräte: Sicherheit

 

Die Verwaltung prüft, ob folgende Aspekte möglich/nötig sind und beziffert die Kosten:

 

-          Schutz vor Viren / Schadsoftware

-          Kinderschutz (insbesondere bei den jüngeren Schülerinnen und Schülern)

 

 

5.    Digitale Schule: Lizenzen für Schülerinnen und Schüler

 

Die Verwaltung prüft den Kostenaufwand für die Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler mit ausreichenden Lizenzen. Diese Prüfung gilt explizit losgelöst von den oben beschriebenen Endgeräten, da diese auch auf eigenen Geräten nutzbar sein müssen. Folgende Lizenzen werden dabei berücksichtigt:

 

-          Microsoft Office

-          Zugang zu rechtlich sicheren und schulisch zulässigen Tools für Videokonferenzen

 

Qualitativ hochwertiger digitaler Unterricht in Zeiten von Corona ist eine Ebene der aktuellen Diskussion, die langfristige Vorbereitung unserer Schülerinnen und Schüler auf den professionellen Umgang mit den Endgeräten, aber auch mit den gängigen Programmen und deren sinnvoller Anwendung, ist die andere Ebene und schlussendlich Aufgabe modernen Unterrichtes. Daher ist der ungehinderte Zugang zu allen notwendigen Programmen unerlässlich.

 

6.    Digitale Schule: Lizenzen für Schulen

 

Die Verwaltung prüft den Kostenaufwand für die Ausstattung aller Remscheider Schulen mit einer Lizenz für eine Cloudlösung. Uns ist bewusst, dass es mehrere Anbieter gibt und die Kosten daher variieren können. Die Cloudlösung beinhaltet dabei mindestens die folgenden Funktionen und erfüllt die rechtlich notwendigen Standards (z.B. Serverstandort in Deutschland):

 

-          Gruppenchats

-          Einzelchats

-          Dateiablagesystem in Gruppen und Einzelchats

-          Unterstützung aller gängigen Dateiformate

-          Mehrere GB Speicherplatz pro Schülerin oder Schüler

-          Erweiterbarer Speicherplatz

-          Anwendbar auf PC / Tablet / Smartphone

-          Einführungsschulung für Lehrkräfte (falls noch notwendig)

 

7.    Digitale Schule: W-LAN an Schulen

 

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Punkte zu überprüfen:

 

-          Welche Schulen sind noch nicht mit W-LAN ausgestattet (von Schülerinnen und Schülern nutzbar)?

-          Welche Schulen sind noch nicht mit W-LAN ausgestattet (von Lehrerinnen und Lehrern im Lehrerzimmer / an Lehrerarbeitsplätzen nutzbar)?

-          Wie hoch sind die Kosten, die Lehrerzimmer (falls noch kein W-LAN vorhanden ist) als Arbeitsplätze der Lehrkräfte sehr schnell und unbürokratisch mit W-LAN Lösungen wie dem Internet aus der Steckdose (z.B. GIGACUBE oder ähnlich / unbegrenztes Datenvolumen) auszustatten?

 

Uns ist absolut bewusst, dass für eine vollständige Vernetzung der Schulen langfristige Planungsprozesse und bürokratisch aufwendige Ausschreibungen nötig sind. Wir realisieren aber auch, dass wir diese Zeit aktuell nicht haben und erachten daher die oben genannte Option als sehr geeignete und dringend nötige Zwischenlösung für das Lehrerzimmer / die Schulmensa an. Den langfristigen Ausbau mit W-LAN im gesamten Schulgebäude ersetzt diese Maßnahme selbstverständlich weder jetzt noch später, sie vermag aber gerade jetzt erste Probleme pragmatisch lösen. Eine weitere Vertröstung aller Beteiligten ist – nicht nur vor dem Hintergrund der aktuellen Situation bedingt durch Corona – nicht mehr vermittelbar.

 

8.    Zusätzlicher Personalaufwand

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den zusätzlichen zukünftigen Personalaufwand (inklusive Förderoptionen) für die oben aufgeführten Punkte zu prüfen und die Kosten zu beziffern.

 

9.    Digitale Schule: Förderung

 

-          Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten durch den Digitalpakt zu prüfen.

-          Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeit durch das Sonderbudget in Höhe von 500 Millionen Euro der Bundesregierung zu prüfen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere wissenswert, wie die finanzielle Bedürftigkeit festgestellt wird und auf welchem Weg die Auszahlung / Bezuschussung erfolgt.

Begründung:

Der hier vorliegende Prüfantrag orientiert sich an unterschiedlichen Modellen zur Bereitstellung digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler in Remscheid. Berücksichtigt werden dabei Optionen von einem minimalen bis hin zu einem maximalen finanziellen Aufwand.

Selbstverständlich würde diese Summe um eventuelle Fördermittel reduziert werden. Weiterhin würde es sich ebenfalls mindernd auf die städtischen Kosten auswirken, sollten Elternhäuser die private Anschaffung digitaler Endgeräten präferieren oder diese bereits mit ausreichend Datenvolumen ausgestattet haben. Allerdings sind die maximal möglichen Zahlen unerlässlich, da sie uns alle in unserem politischen Abwägungsprozess unterstützen. Wir benötigen belastbare Zahlen und müssen basierend darauf alle gemeinsam entscheiden, welchen Weg wir in Remscheid einschlagen. Eines ist sicher: Wir müssen alles dafür tun, dass Remscheider Schülerinnen und Schüler jetzt und in Zukunft bestmöglich in ihrer Schullaufbahn unabhängig von der Ausstattung des Elternhauses unterstützt und auf das (berufliche) Leben vorbereitet werden. Die Zeiten von einigen wenigen Klassensätzen an Laptops / Tablets an Schulen sind vorbei.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

gez. Jens Nettekoven                                                      

CDU-Fraktionsvorsitzender                                            

 

 

gez. Alexander Schmidt

Schulpolitischer Sprecher

 

 

gez. Tanja Kreimendahl                                                  

Stv. CDU-Fraktionsvorsitzende

 

 

gez. Mathias Heidtmann

Stv. CDU-Fraktionsvorsitzender

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