Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft

Jens Nettekoven: „Dieses Datum ist wichtiger als 1968 oder der 200. Geburtstag von Karl Marx“

„Der Parlamentarische Rat erarbeitete in der Zeit vom 1. September 1948 bis zur Unterzeichnung am 8. Mai 1949 das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Am 23. Mai 1949 trat es in Kraft. Auch 69 Jahre später ist dies mehr als nur ein historisches Datum. In letzter Zeit gab es einen regelrechten Medien-Hype um das Jahr ‚1968‘ und den 200. Geburtstag von Karl Marx.

 Auch wenn wir in puncto Grundgesetz in diesem Jahr keinen runden Geburtstag feiern, ist für mich dieses Datum für unser Gemeinwesen und die Werte, auf denen es basiert, viel wichtiger als das Feiern der 68er-Bewegung oder das Erinnern an den Vordenker sozialistischer Diktaturen, die es heute zum Beispiel in Venezuela zu besichtigen gibt“, sagt der CDU-Kreisvorsitzende Jens Nettekoven.

 

„Die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist in weiten Teilen eine Glücks- und Erfolgsgeschichte. Sie ist ohne unser Grundgesetz nicht denkbar. Das Grundgesetz hat sich in der Praxis bewährt. „ Alle Krisen wie die Wirtschaftskrise der siebziger Jahre oder die Herausforderung durch den Terrorismus der RAF sind im Rahmen des Grundgesetzes zu lösen gewesen. Eine besondere Bewährungsprobe bildete der Weg zur deutschen Einheit nach der friedlichen Revolution in der DDR 1989/90. Es zeigte sich, dass die Verfassungsordnung der Bundesrepublik ihre Leistungsfähigkeit so überzeugend unter Beweis gestellt hatte, dass der Bundestag und die jetzt demokratisch gewählte Volkskammer auf die Einberufung einer neuen verfassunggebenden Versammlung verzichteten und stattdessen die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitrat‘, schreibt Dr. Wolfgang Tischner von der Konrad-Adenauer-Stiftung. Wir halten das Grundgesetz in Ehren. Jeder interessierte Bürger kann sich ein Exemplar in unserer Geschäftsstelle abholen“, so Nettekoven.

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