„Wir bekennen uns klar zu den Pariser Klimazielen und sehen in ihrer Umsetzung eine herausragende nationale wie internationale Gemeinschaftsaufgabe. Wir wollen und müssen handeln aus Verantwortung für kommende Generationen – das ist auch der Auftrag für Remscheid, der aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz erwächst“, sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende Markus Kötter.
 

 

„Mit dem kommunalen Klimakonsens, den wir auf den Weg bringen wollen, leisten wir einen wichtigen Beitrag zum ‚Green Deal‘ in Europa, zum Klimaschutz in Deutschland sowie in NRW. Wir brauchen insgesamt eine Kraftanstrengung auf allen staatlichen Ebenen, mit der wir als Gesellschaft und als Standort gestärkt in eine klimaneutrale Zukunft gehen. Wir in Remscheid sind bereit, unseren Beitrag zu leisten“, so der CDU-Politiker.

„Dabei muss es immer um Nachhaltigkeit in der ganzen Breite gehen: Ein konsequenter Klimaschutz muss von vorneherein mit wirtschaftlicher Stärke und sozialem Ausgleich in Einklang gebracht werden. Dazu setzen wir auf Innovation, neue Technologien sowie marktwirtschaftliche Instrumente und nicht vordringlich auf Verbote. Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gehören zusammen. Daher ist unser Ziel: Klimawohlstand. Wir bringen Ökonomie und Ökologie in Einklang und nehmen die Menschen auf diesem Weg mit. Eine Verengung auf nur eine Dimension dieses notwendigen Dreiklangs entzieht dem Prozess die gesellschaftliche Unterstützung und gefährdet damit das Ziel selbst“, ergänzt der stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzende Alexander Schmidt.
„Wir wollen die Klimaschutzaktivitäten in dieser Wahlperiode unabhängig von parteipolitischen Überlegungen mithilfe und unter Einbeziehung der Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner schnell weiterentwickeln.  Uns ist bewusst, dass die Umsetzung von beschlossenen Klimaschutzaktivitäten besser, schneller und unbürokratischer werden muss“, betont Kötter.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Mathias Heidtmann ergänzt: „Grundvoraussetzung für schnelle Verfahren ist ein breiter, tragfähiger gesellschaftlicher Konsens. Um eine größtmögliche Zustimmung zu den notwendigen Maßnahmen zu erreichen, wäre deren Erarbeitung durch einen Bürgerrat sinnvoll. Unter einem Bürgerrat versteht man eine Versammlung zufällig ausgeloster Bürgerinnen und Bürger, die in ihrer Zusammensetzung ein möglichst gutes Abbild der Bevölkerung darstellen sollen. Deshalb werden bei der Auslosung Kriterien wie Geschlecht, Alter, Bildung, Wohnort und Migrationshintergrund berücksichtigt. Grundlage der Zufallsauswahl bilden die Einwohnermelderegister der Kommunen. Hieraus werden zufällig ausgewählte Einwohnerinnen und Einwohner angeschrieben und zur Teilnahme am Bürgerrat eingeladen. Sie können sich dann für eine Teilnahme bewerben.“

Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass die Teilnehmenden eines Bürgerrats die Verantwortung sehr ernst nähmen. Der Austausch mit andersdenkenden Menschen bereichere die Debatte und bereite den Boden für Empfehlungen, die wissenschaftlich fundiert und gesellschaftlich fair sind.

„Während sich in anderen Formen der Bürgerbeteiligung – auch im Bereich des Klimaschutzes – oftmals nur bestimmte Bevölkerungsgruppen einbringen (z.B. jene, die sich das Engagement zeitlich und finanziell leisten können) und es somit zu Verzerrungen der gesellschaftlichen Wirklichkeit kommt, spiegelt ein Bürgerrat durch die Zufallsauswahl die Vielfalt unserer Gesellschaft wider. Das steigert die Anerkennung, die ein solches Gremium in der Gesamtbevölkerung genießt. Und wenn Politiker die Breite der Gesellschaft in ihrem Rücken wissen, fühlen sie sich ermutigt, langfristige, zukunftsweisende Entscheidungen zu treffen“, so Kötter, Schmidt und Heidtmann abschließend.

Zum Hintergrund:

Der CDU-Antrag „Wir brauchen den kommunalen Klimakonsens! – Gemeinsam schaffen wir den solidarischen Klimanotstand“ steht auf der Tagesordnung des Hauptausschusses am 20. Mai und auf der Tagesordnung des Rates am 24. Juni.

 

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