Ja zu Deutschland! – CDU-Fraktion begrüßt städtische Pläne für ein Einbürgerungsfest

Pressemitteilung der CDU-Fraktion

„In der jüngsten Sitzung des Integrationsrates hat unsere Rechtsdezernentin und Flüchtlingskoordinatorin Barbara Reul-Nocke erklärt, dass die Verwaltung derzeit an einem grundlegenden Konzept zum Thema Einbürgerung arbeitet. Im Rahmen einer würdevollen Feier sollen die Einbürgerungsurkunden in Zukunft überreicht werden. Dies war ja auch schon unter Frau Oberbürgermeisterin Wilding gute Praxis und wurde unter ihrem Nachfolger leider zunächst nicht weiterverfolgt. Der genaue Termin stehe zwar noch nicht fest, solle aber im März oder April dieses Jahres stattfinden. Die CDU-Fraktion hält dies für eine sehr gute Nachricht und begrüßt die Initiative der Stadtverwaltung ausdrücklich.“, erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Nettekoven.

„Andere Kommunen machen es schon seit längerem vor. Im Rahmen einer Feierstunde im Rat- oder Kreishaus erhalten die Neubürger die deutsche Staatsbürgerschaft im Wege der Einbürgerung. Mit der Aushändigung der Urkunde werden diese Menschen deutsche Staatsbürger. So sollten wir es auch in Remscheid machen. Dies ist ein Akt gelebter Willkommenskultur für unsere neuen Staatsbürger, die hiermit ein deutliches ‚Ja zu Deutschland‘ aussprechen. In einem Antrag mit dem Titel ‚Vollständiges Wahlrecht für Menschen mit ausländischen Wurzeln schaffen – Einbürgerung voranbringen‘ haben wir im August / September vergangenen Jahres deutlich gemacht, wie sehr dieses Thema der Remscheider Christdemokratie am Herzen liegt“, so der Fraktions- und Parteichef Nettekoven.

„Gegenwärtig sind die Einbürgerungsvoraussetzungen einfacher zu bewältigen als jemals zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft ist für uns ein überzeugender Ausdruck für einen gelungenen Integrationsprozess. Mit der Einbürgerung verbunden sind staatsbürgerliche Rechte wie das Wahlrecht oder die Berufsfreiheit, aber auch Pflichten wie zum Beispiel das Bekenntnis zur freiheitlichen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Überdenkenswert halten wir auch die Einrichtung eines persönlichen Ansprechpartners für die Zugewanderten. In anderen Kommunen können mit einem solchen Neubürgerbeauftragten Sprechstundentermine abgemacht werden, damit die Neubürger nicht nur im Rahmen einer Feierstunde willkommen geheißen werden, sondern auch sonst aktive Unterstützung durch die Verwaltung erfahren“, so Nettekoven abschließend.

 

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