Zahnärztliche Untersuchungen in Kitas

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Wohnen am 19. September 2017:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und schriftlich zu beantworten:

 

1.     Wie ist der generelle Ablauf der zahnärztlichen Untersuchungen in den Kitas?

2.     Wie viele dieser Untersuchungen finden im Durchschnitt pro Jahr in Remscheider Kitas statt?

3.     Wie viel Prozent der Kinder in Remscheider Kitas nehmen an diesen Untersuchungen teil?

4.     Werden diese Untersuchungen in irgendeiner Form ausgewertet? Findet eine Evaluation statt? Wird zum Beispiel seitens des Bergischen Kompetenzzentrums für öffentliche Zahngesundheit überprüft, ob die Kinder, denen aufgrund der Untersuchungsergebnisse ein Zahnarztbesuch empfohlen wurde, diesen auch wirklich wahrgenommen haben?

Begründung:

Zu den zahnärztlichen Untersuchungen in Kitas wird es unterschiedliche Meinungen geben. Manche Eltern werden diese zusätzliche Maßnahme der Gesundheitsvorsorge für ihre Kinder befürworten, andere werden sich eher bevormundet fühlen und auf Eigenverantwortung pochen, andere wiederum werden den Untersuchungen eher gleichgültig gegenüberstehen.

Wenn allerdings solche Untersuchungen obligatorisch sind, dann stellt sich die Frage der Kontrolle. Das Gesundheitsamt der Stadt Wuppertal führt regelmäßige Reihenuntersuchungen in Solingen, Remscheid und Wuppertal durch. Jedes Kind erhält nach der Untersuchung einen Zettel, auf dem vermerkt ist, dass die Zähne z. Zt. nicht behandlungsbedürftig sind, dass die Milchzähne beobachtungsbedürftig bzw. behandlungsbedürftig sind, dass die bleibenden Zähne beobachtungsbedürftig bzw. behandlungsbedürftig sind, dass eine kieferorthopädische Behandlung angeraten ist, dass der Kinderarzt aufgesucht werden solle oder der Hals-Nasen-Ohren-Arzt etc.

Unserem Kenntnisstadt nach wird aber überhaupt nicht kontrolliert, ob notwendige Folgebehandlungen dann nach einer bestimmten, festgesetzten Frist wahrgenommen wurden.

Daher erscheint uns das ganze Verfahren fragwürdig zu sein. Entweder man überlässt die zahnärztliche Untersuchung einzig und allein der Verantwortung der Eltern. Oder man überlässt sie eben nicht ausschließlich der Verantwortung der Eltern, sondern zieht z. B. das Gesundheitsamt hinzu. In diesem Falle müsste aber unserer Meinung nach kontrolliert werden, dass evtl. nötige Behandlungen auch wirklich wahrgenommen oder zumindest der eigene Arzt aufgesucht wird.

Wir bitten darum, die schriftliche Antwort der Verwaltung auch den Mitgliedern des JHA zur Verfügung zu stellen.

  

Mit freundlichen Grüßen

 

                                 

gez. Jens Nettekoven
CDU-Fraktionsvorsitzender  


gez. Tanja Kreimendahl
Stv. CDU-Fraktionsvorsitzende und  Sprecherin im ASGW

 

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