Vollständiges Wahlrecht für Menschen mit ausländischen Wurzeln schaffen - Einbürgerung voranbringen

Antrag zur Sitzung des Integrationsrates am 13. August 2015 und zur Sitzung des Rates am 24. September 2015:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgenden Antrag in die Tagesordnung der oben genannten Sitzungen aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen:

Der Integrationsrat und der Rat der Stadt Remscheid fordern die Stadtverwaltung auf, durch geeignete Informationskampagnen den Anteil der Einbürgerungen von Menschen mit ausländischen Wurzeln in Remscheid zu erhöhen und hierzu in den Gremien geeignete und breitenwirksam durchführbare Konzeptideen bis spätestens Ende des 4. Quartals 2015 vorzulegen. In der Informationskampagne soll explizit darauf hingewiesen werden, dass mit dem Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft das volle Wahlrecht auf allen staatlichen Ebenen verbunden ist.

Begründung:

Die Thematik um ein Wahlrecht für MigrantInnen wird seit Mitte der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts zunächst in Westdeutschland, dann im wiedervereinten Deutschland geführt.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einstimmigem Urteil vom 31.10.1990 grundlegende Ausführungen zur Verfassungsmäßigkeit eines solchen Wahlrechts getätigt. Danach können an allen Wahlen, die im Sinne des Art. 20 Abs. 2 GG die Ausübung der Staatsgewalt demokratisch legitimieren, nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes teilnehmen und die nach Art. 116 Abs. 1 GG gleichgestellten Personen. Denn das Wahlrecht, mit dem das Volk in erster Linie die ihm zukommende Staatsgewalt ausübt, setzt nach der Konzeption des Grundgesetzes die Eigenschaft als Deutscher voraus.

Von daher ist jede Bemühung, von diesen Verfassungsgrundsätzen abzuweichen, nur dann möglich, wenn die Landesverfassung NRW und damit einhergehend auch das Grundgesetz in seinen Grundprinzipien geändert werden.

Hiervon ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auszugehen.

Abgesehen von der eindeutigen rechtlichen Position ist jedoch insbesondere der Ansatz, MigrantInnen auf kommunaler Ebene das Wahlrecht einräumen zu wollen, nicht unterstützungswürdig.

Denn ein solcher Vorschlag nimmt die Menschen nicht ernst, sondern diskreditiert sie.

Ein Wahlrecht für auf kommunaler Ebene für Nicht EU-BürgerInnen stellt aus Sicht der CDU-Fraktion ein „Wahlrecht 2. Klasse“ dar.

Vielmehr möchte die CDU-Fraktion, dass alle rechtmäßig in Deutschland lebenden MitbürgerInnen ausländischer Herkunft aktiv auf die Möglichkeit hingewiesen werden, Deutsche im Sinne des Grundgesetzes durch Einbürgerung zu werden.

Für in Remscheid lebende EU-BürgerInnen ohne doppelte Staatsangehörigkeit gelten die völkerrechtlichen Regelungen der Verträge von Maastricht (1992) und Lissabon (2007), der die Einführung einer Europäischen Unionsbürgerschaft mit Wahlrecht vorsieht und in Art. 28 Abs. 1 Satz 3 GG seinen verfassungsrechtlichen Niederschlag gefunden hat.

In Remscheid lebende Menschen ohne EU-Bürgerschaft erlangen ein vollständiges Wahlrecht ausschließlich über die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung und können dann die Geschicke ihrer neuen Heimat aktiv mitgestalten.

Gegenwärtig sind die Einbürgerungsvoraussetzungen einfacher zu bewältigen als jemals zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

Dennoch sind die Einbürgerungszahlen gerade in Nordrhein-Westfalen nach der Ende Juni 2015 veröffentlichten Einbürgerungsstatistik für das Jahr 2014 des Statistischen Bundesamtes besonders niedrig. 

NRW ist zum wiederholten Mal Schlusslicht bei der Zahl der Einbürgerungen in Deutschland.

Zum zweiten Mal in Folge sank die Zahl der Einbürgerungen unter der rot-grünen Landesregierung in unserem Bundesland NRW, während etwa in Baden-Württemberg die Zahl der Einbürgerungen stieg.

Das ist aus Sicht der CDU-Fraktion fatal, weil die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft nach unserer Überzeugung Ausdruck für einen gelungenen Integrationsprozess ist.

Von daher sollten integrationspolitische Rezepte der Vergangenheit wie ein abgemagertes Wahlrecht auf kommunaler Ebene nicht weiter verfolgt werden.

Vielmehr muss den Menschen mit ausländischen Wurzeln in unserem Land der Vorteil der deutschen Staatsbürgerschaft aktiv verdeutlicht werden, so dass unser Land auch als Heimat angenommen wird. Gerade diejenigen Menschen mit ausländischen Wurzeln, die in der Vergangenheit diesen richtigen Weg beschritten haben, gebührt Anerkennung.

Für Menschen mit ausländischen Wurzeln, die in Deutschland aufgewachsen sind, hat der Gesetzgeber seit dem 20.12.2014 die Möglichkeit eröffnet, eine Mehrstaatlichkeit zu erhalten.

Dies in konsequenter Beachtung der zuvor beschriebenen Verfassungslage durch Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

Somit kann – im Gegensatz zu Staatsbürgern mit alleiniger deutscher Staatsangehörigkeit – in Deutschland und im Herkunftsland der Eltern vom nationalen Wahlrecht Gebrauch gemacht werden.

Die CDU-Fraktion nimmt aus ihrem Menschenbild heraus die Menschen in ihrer Gesamtheit ernst. Die Menschen ernst nehmen heißt, sie nicht mit einem „Wahlrecht 2. Klasse“ sich selbst zu überlassen.

Von daher leistet auch die CDU-Fraktion gerne ihren Anteil zu einer verbesserten Integration, indem Rat suchenden Bürgern Hilfestellung auf dem Weg zur Einbürgerung gegeben wird.

  

Mit freundlichem Grüßen

  

Jens Nettekoven                                                                Jochen Siegfried

CDU-Fraktionsvorsitzender                                             Sprecher im IR

 

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