Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 3 - Lennep am 26.04.2023: Schrottimmobilie am Lenneper Bahnhof: Hat die Stadt bereits alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft?


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Kötter,

 

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zu beantworten:

 

1.    Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen kann der verfallene
       Gebäudekomplex am Bahnhof Lennep als Schrottimmobilie betrachtet
       werden?

2.    Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Stadt Remscheid, um den
       Abriss zu verlangen beziehungsweise selbst vornehmen zu können?

3.    Was hat die Verwaltung bisher unternommen, damit das ehemalige
       Möbelhaus möglichst schnell verschwindet und eine Lösung
       herbeigeführt wird? (Bitte um Auflistung der gesamten Historie des
       diesbezüglichen Verwaltungshandelns auf der Basis von Gesprächs-
       und Aktennotizen, Korrespondenz etc.)

4.    Welche politischen Beschlüsse sind nach Ansicht der Verwaltung nötig,
       damit das ehemalige Möbelhaus so schnell wie möglich verschwindet?

Begründung:

Laut RGA-Redakteur Frank Michalczak ist das ehemalige Möbelhaus am Lenneper Bahnhof ein „Symbol für den Stillstand in Lennep“. Seit Anfang der 2000er Jahre steht das frühere Möbelhaus Giminski nun schon leer. Die CDU-Fraktion hat immer wieder auf die katastrophalen Zustände dort hingewiesen: https://www.cdu-remscheid.de/lokalas_1_1_1763_Gruen-ist-nicht-immer-schoen.html

Wir können nicht bis in alle Ewigkeiten warten, bis dort endlich etwas geschieht. Daher wollen wir den Handlungsdruck auf den Besitzer der Immobilie und die Stadtverwaltung erhöhen. Klar ist: Die Schrottimmobilie muss weg. Sie ist ein Schandfleck in Lennep.

Zur Sitzung der BV 3 – Lennep am 26.04.2023 erwarten wir von der Verwaltung Antworten darauf, was geht, und nicht darauf, was nicht geht.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Kai Kaltwasser

Sprecher der CDU-Fraktion  in der BV 3

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