Katzenschutzverordnung: Aktionismus oder konkreter Handlungsbedarf?

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung am 05.02.2019:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zu beantworten:

 

  1. Sieht die Stadt Remscheid die Notwendigkeit, eine Katzenschutzverordnung für Remscheid auszugestalten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen?
  2. Auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Sitzung des Ausschusses für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung am 12.01.2016 (Wie wird die Stadt Remscheid mit der „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in bestimmten Gebieten nach § 13b TierSchG“ umgehen? Drucksache 15/1991) hatte die Verwaltung geantwortet, dass nach „Aussagen des hiesigen BVLA“ keine „hohe Zahl an frei lebenden Katzen im Stadtgebiet von Remscheid(…) zu verzeichnen (sei), so dass ein ordnungsbehördliches Eingreifen nicht erforderlich ist“ (S. 9 der Niederschrift der BUKO-Sitzung vom 12.01.2016).  Hat sich an dieser Einschätzung etwas verändert? Wenn ja, gibt es dazu belastbare Zahlen? Wenn ja, warum ist die Verwaltung nicht selbst inzwischen tätig geworden, da die CDU-Fraktion die Thematik mit ihrer Anfrage ja bereits vor drei Jahren aufgeworfen hatte? Wenn nein, wäre es nach Ansicht der Verwaltung sinnvoll, eine Verordnung für ein Problem auszugestalten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen, das kein ordnungsbehördliches Eingreifen erfordert? Mit welchen finanziellen und personellen Auswirkungen wäre bei einer Ausgestaltung einer solchen Verordnung zu rechnen?

Begründung:

Die SPD-Fraktion hat einen Antrag gestellt, mit dem die Verwaltung aufgefordert wird, „eine Ausgestaltung einer Katzenschutzverordnung für Remscheid zu entwerfen und dem Rat zur Beschlussfassung zuzuleiten“.

Vor der Abstimmung über diesen Antrag ist eine Beantwortung unserer Anfrage zwingend geboten. Die CDU-Fraktion hatte die Thematik bereits vor drei Jahren aufgeworfen. Damals hatte die Verwaltung explizit geantwortet, dass sie keinen Handlungsbedarf und keine Notwendigkeit für ordnungsbehördliches Eingreifen sähe. Sollte sie bei dieser Aussage bleiben, so können wir dem Antrag der SPD-Fraktion nicht zustimmen, da wir es in diesem Fall nicht für vernünftig ansehen, personelle und finanzielle Ressourcen entsprechend zu binden.

Sollte die Verwaltung inzwischen doch Handlungsbedarf sehen, weil sich die Situation in den vergangenen drei Jahren fundamental geändert haben sollte, dann bitten wir um Vorlage entsprechenden Zahlenmaterials vor der Abstimmung über den Antrag der SPD. In diesem Fall würde sich jedoch die Frage stellen, warum die Verwaltung nicht selbst initiativ geworden ist, da die CDU-Fraktion die Thematik ja schon Ende 2015 / Anfang 2016 in den öffentlichen Diskurs eingesteuert hatte.

  

Mit freundlichen Grüßen

  

gez. Jens Nettekoven                               

CDU-Fraktionsvorsitzender


gez. Mathias Heidtmann  
BUKO-Sprecher und stv. Fraktionsvorsitzender

 

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