Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 4 - Lüttringhausen am 01.12 2021: Parkregelung vor Pflegeeinrichtung Haus Talblick verbessern (Prüfauftrag)


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Heuser,

die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 – Lüttringhausen bittet Sie darum, folgenden Antrag in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen:

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, wie die Parkregelung vor der stationären Pflegeeinrichtung Haus Talblick (Remscheider Straße 53) im Interesse der Bewohner, Angehörigen und des fließenden Verkehrs verbessert werden kann.

Konkret wird geprüft,

1.    ob mittels z. B. einer angemessenen Parkscheibenregelung das
       Dauerparken vor dem Eingangsbereich von Haus Talblick
       unterbunden werden kann;

2.    ob zusätzlich mittels z. B. eines eingeschränkten Halteverbotes im
       Bereich des abgesenkten Bordsteins vor Haus Talblick eine Haltefläche
       für Krankentransportwagen geschaffen werden kann, auf der diese
       während des Zu- und Ausstiegs von Patienten halten können, ohne den
       fließenden Verkehr zu beeinträchtigen bzw.

3.    ob zu diesem Zweck die Absenkung der Bordsteinkante ggf. in Richtung
       der Eingangsflucht zu Haus Talblick verlegt werden kann.

Sofern für die Klärung der Fragen bzw. die Änderung der bestehenden Regelung der Straßenbaulastträger der Remscheider Straße, der Landesbetrieb Straßen.NRW, verantwortlich ist, nimmt die Verwaltung Kontakt hierhin auf und sorgt für eine Beantwortung der Fragen.

Begründung:

Angehörige der Bewohnerinnen und Bewohner von Haus Talblick bemängeln, dass die Parkplätze unmittelbar vor dem Eingang zu Haus Talblick werktäglich in der Regel für den gesamten Arbeitstag zugeparkt sind. Daraus resultiert das Problem, dass Angehörige von mobilitätseingeschränkten Bewohnern des Hauses Talblick für zum Beispiel die Fahrten zu Ärzten nicht in kurzer Distanz zum Eingang in Autos ein- und aussteigen lassen können.

Weiterhin wird im Fall von Anfahrten durch Krankentransportwagen (KTW) der Verkehr zwangsläufig einspurig geführt, weil der KTW aufgrund des vollständig zugeparkten Parkstreifens vor dem Haupteingang in zweiter Reihe parken muss.

Die Situation vor dem benachbarten Haus Clarenbach ist aufgrund der Vorfahrt vor dem Haupteingang nicht vergleichbar, sodass in diesem Straßenabschnitt aktuell keine Änderungsnotwendigkeit besteht.

Unsere Anregungen scheinen uns die naheliegenden Lösungsansätze beim geschilderten Istzustand und dem wünschenswerten Sollzustand zu sein. Sollte es alternative Optionen zur Zielerreichung geben, sollen diese der Bezirksvertretung vorgestellt werden. Ziel muss jedenfalls sein, dass den pflegebedürftigen Bewohnern bei Wahrnehmung von Außer-Haus-Terminen eine erschwernisfreie An- und Abreise ermöglicht und der fließende Verkehr nicht beeinträchtigt wird.

Wir bitten die Verwaltung, die Antwort auf unsere Fragen den Mitgliedern der Bezirksvertretung ggf. im Vorfeld zur benannten Sitzung per Coronapost zur Verfügung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Sebastian Hahn

Mitglied der CDU-Fraktion in der BV 4

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