„Die Bundesregierung kündigt - wider besseres Wissen - schnelle Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger an: Die kommunalen Strukturen vor Ort kommen nicht mit“, so die stellvertretende CDU-Kreisvorsitzende Gundula Michel. „Das ist Frustration der Bürger mit Ansage und eine kommunalfeindliche Haltung von SPD, Grünen und FDP auf der Bundesebene.“

„Das „WohngeldPlus“ benötigt dringend eine Entbürokratisierung, damit es vor Ort nicht zu Frustration bei den Betroffenen und den Wohngeldbehörden kommt“, fordert die CDU-Politikerin.

Nach Ansicht von Gundula Michel sollte die Bundesregierung nach dem Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ die durch die Ausweitung des „WohngeldPlus“ entstehenden kommunalen Personalkosten zahlen.

„Die geplanten Reformen stellen auch unsere Stadt vor sehr große Herausforderungen, die innerhalb kürzester Zeit gelöst werden müssen. Offene Fragen müssen vor Ort so schnell wie möglich beantwortet werden. Daher ist es gut, dass die CDU-Ratsfraktion zur Ratssitzung am 17.11.2022 eine entsprechende Anfrage in Ergänzung zur Drucksache 16/3250 auf den Weg gebracht hat“, so die CDU-Politikerin.

Zum Hintergrund:

 

Zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern im Zuge der Energiepreissteigerungen werden durch die Länder und den Bund zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Hierzu gehören:

September 2022: Zahlung von 300,00 Euro an Erwerbstätige (einkommensteuerpflichtig)

Dezember 2022: Zahlung von 300,00 Euro an Rentnerinnen und Rentner im Dezember 2022 durch die Deutsche Rentenversicherung und Zahlung von 200 Euro an Studierende (einkommensteuerpflichtig)

Dezember 2022: Übernahme des Gas- oder Fernwärme-Abschlages im Wege einer Einmalzahlung. Die Einmalzahlung soll sich auf den September-Abschlag beziehen. Der erhaltene „Rabatt“ soll als geldwerter Vorteil bei der Einkommensteuererklärung ab einer bestimmten Einkommenshöhe anzugeben sein.

Januar/Februar 2023 (in Nordrhein-Westfalen): Auszahlung des Heizkostenzuschusses II durch das Land Nordrhein-Westfalen an Inhaberinnen und Inhaber eines Wohnberechtigungsscheines (bei einer berücksichtigungsfähigen Person: 415,00 Euro) sowie an Studierende mit BaföG und an Auszubildende, sofern diese eine staatliche Unterstützung erhalten.

Januar 2023: Einführung des WohngeldPlus - Ausweitung der Anspruchsberechtigten und Erhöhung des Wohngeldes um eine Heizkosten-Komponente (bearbeitende Stellen: Wohngeld-Behörden in jeder Kommune)

Januar 2023: Einführung des Bürgergeldes (bearbeitende Stellen: Job-Center der Bundesagentur für Arbeit bzw. kommunale Job-Center)

Ab März 2023 (geplant): Staatliche Reglementierung des Gaspreises auf 12 Cent/kwh bei gleichzeitiger Erhöhung von Wohngeld bzw. Bürgergeld (siehe oben)

 

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