Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Dr. Bluth,

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgenden Antrag in die Tagesordnung der oben genannten Sitzungen aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen:

Die gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 4 und § 5 AG-KJHG in den Jugendhilfeausschuss des Jugendhilfeträgers Remscheid gewählten und die  bestellten Mitglieder erhalten zu jeder Sitzung des Ausschusses die jeweilige Einladung. Es wird beantragt, dass auch die gemäß § 4 Abs. 3 AG-KJHG gewählten persönlichen Vertreter und die gemäß § 5 Abs.2 AG-KJHG bestellten persönlichen Vertreter die jeweilige Einladung regelhaft erhalten.

 

Begründung:

Aufgrund der Feststellung, dass die persönlichen Vertreter bei der Versendung der Einladung keine Berücksichtigung finden, ist es erforderlich, diese Verfahrensweise zu thematisieren.

Die gesetzliche Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist darauf ausgerichtet, die Angelegenheiten der Jugendhilfe in ihrer Vielfalt umfassend von sachkundigen Personen verschiedener Fachrichtungen in einem Gesamtkontext zu erörtern und zu beraten.

Die persönliche Vertretung erfordert eine Zusammenarbeit zwischen den gewählten bzw. bestellten Personen und ihren jeweiligen Vertretern.

Es muss sichergestellt sein, dass für den Vertretungsfall alle gleichmäßig und dauerhaft über die Arbeit des Jugendhilfeausschusses informiert sind und bleiben, um die Kontinuität der Arbeit sicherzustellen.

Es ist daher erforderlich, die Einladungen jedem  - also auch den persönlichen Vertretern  - zukommen zu lassen

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Markus Kötter

CDU-Fraktionsvorsitzender

gez. Mathias Heidtmann

Sprecher der CDU-Fraktion im JHA

gez. Thea Jüttner

SB und persönliche Vertreterin im JHA

 

 

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