Resolution: Für eine vielfältige und wettbewerbsfähige Gastronomie in unserer Stadt

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgenden Antrag in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen:

 

1.     Der Rat der Stadt Remscheid spricht sich dafür aus, dass die
        Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie auch weiterhin von 19
        auf sieben Prozent reduziert bleibt.

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, diese Sichtweise des Remscheiders
        Stadtrats den für Remscheid zuständigen Bundestagsabgeordneten zu
        übermitteln, damit sich diese in Berlin – gestärkt durch das Votum des
        Remscheider Rates – in geeigneter Weise einsetzen können.

3.     Der Oberbürgermeister der Stadt Remscheid wird aufgefordert, die
        Resolution des Remscheider Rates den Fraktionsspitzen der im
        Deutschen Bundestag vertretenen Parteien zu übermitteln.

Begründung:

Im Rahmen der Bemühungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie war 2020 die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie von 19 auf sieben Prozent reduziert worden. Bis dahin hatte dieser ermäßigte Steuersatz nur für Speisen zum Mitnehmen gegolten. Die befristete Senkung war 2022 dann noch einmal bis Ende dieses Jahres verlängert worden.

Die Unionsfraktion hatte sich mit einem Antrag für eine weitere Verlängerung der Regelung ausgesprochen. Dieser Antrag war im Juni von SPD, Grünen und FDP abgelehnt worden. Wenn nichts anderes beschlossen wird, läuft die Gastronomie-freundliche Regelung also Ende des Jahres aus.

 

Remscheider Gastronomen fürchten nun einen Preisschock: https://www.rga.de/lokales/remscheid/remscheid-gastronomen-fuerchten-preisschock-92473229.html. Wir teilen diese Sorge! Hier geht es also um Arbeitsplätze und den Weiterbestand einer vielfältigen Restaurant- und Wirtshauskultur und nicht um Parteipolitik.

Wir sollten uns daher an die Seite unserer Remscheider Gastronomen sowie des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga und der Gewerkschaft NGG stellen, die sich für eine Verlängerung der bisherigen Regelung ausgesprochen haben.

Wir empfänden es als unfair und im Sinne der Sicherung von Arbeitsplätzen auch als unklug, diese Entlastung unserer Gastronomie auslaufen zu lassen, gleichzeitig aber die Restaurants durch hohe Energie- und Einkaufspreise zu belasten. Die Branche hat sich sowieso noch nicht richtig wieder von Corona erholt. Ein großer Fachkräftemangel setzt ihr zudem zu. Restaurants und Wirtshäuser sind nicht bloß Orte zum Essen und Trinken, sie sind Orte der Begegnung und wichtig für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Eine lebendige und vielfältige gastronomische Kultur trägt wesentlich zur Attraktivität unserer Stadt bei. Gerade mit Blick auf den Bau eines Outlet-Centers brauchen wir eine starke und leistungsfähige Restaurantkultur in Lennep und in ganz Remscheid. In- und ausländische Gäste kommen nur in unsere Stadt, wenn sie auch eine entsprechende Restaurantkultur vorfinden.

Die F.A.Z. hat darauf hingewiesen, dass vor allem unsere vielfältige inhaber- und familiengeführte Gastronomie unter einem Auslaufen der bisherigen Regelung leiden würde: „Was die Wiedereinführung zweier Steuersätze auf gastronomisches Handeln bedeuten würde: Reicht jemand einem Kunden eine Bratwurst über den Tresen, fallen darauf sieben Prozent Mehrwertsteuer an. Lässt einer seinen Gästen Essen am Tisch servieren, sei es das Schnitzel in der Gaststätte am Eck oder das Menü in fünf Gängen im Toprestaurant, werden darauf 19 Prozent fällig.Systemgastronomen und Burger-Ketten und alle anderen, die Sitzplätze zum Verzehr am Ort haben, aber einen erheblichen Anteil ihres Umsatzes mit Außer-Haus-Verkauf machen, können unterschiedliche Mehrwertsteuersätze nicht nur mehrheitlich bestimmt verkraften. Sie sind, wenn man so will, die größten Profiteure der derzeitigen Vereinheitlichung. Andere wären die Verlierer, würde es wieder zur Zweiteilung kommen, jene nämlich, die kein Take-away-Angebot haben und einen hohen Wareneinsatz. Wer einkauft, Köche beschäftigt und Kellner das Essen an gedeckte Tische bringen lässt und auch, wer das alles selbst macht, muss diesen Aufwand mit einem höheren Steuersatz abrechnen als einer, der Essen auf die Hand verkauft.“

Laut F.A.Z. hat der jetzige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in seiner damaligen Eigenschaft als Bundesfinanzminister im Jahr 2021 das Versprechen abgegeben, die jetzige Regelung nicht wieder abzuschaffen: „Wir haben die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie gesenkt und das noch mal verlängert, und ich will Ihnen gern versichern: Ich habe dieser Verlängerungsentscheidung zugestimmt und der Einführung in dem sicheren Bewusstsein: Das schaffen wir nie wieder ab.“ Das hatte der SPD-Politiker in einer ARD-Wahlsendung gesagt, so die F.A.Z. https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/warum-unterschiedliche-mehrwertsteuersaetze-kleinen-restaurants-schaden-19113450.html-

 

Scholz hatte damals Recht. Seine Bemerkung von 2021 ist auch noch im Jahr 2023 zutreffend. 

Wir sollten mit dieser Resolution zumindest den Versuch starten, dass der Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie bei sieben Prozent bleibt und unsere Gastronomen vor Ort jetzt nicht im Regen stehen lassen!

Mit freundlichen Grüßen

gez. Markus Kötter                                                           

CDU-Fraktionsvorsitzender                     

 

 

 

 

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