Höhe möglicher Zahlungsrückstände bei Kitas und Großtagespflegeeinrichtungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Dr. Bluth,

 

 

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zu beantworten:

 

1.    Wie ist es um die aktuelle „Zahlungsmoral“ der Eltern bestellt, deren
       Kinder in Kitas und Großtagespflegeeinrichtungen untergebracht sind
       und betreut werden? Wie viele Eltern kommen ihrer
       Zahlungsverpflichtung aktuell nach und wie viele nicht?

2.    Falls Eltern ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen: Wie hoch
       sind die finanziellen Forderungen an die Eltern, die bis dato nicht
       beglichen wurden?

3.    Was sind die häufigsten Gründe dafür, dass Eltern ihren vertraglichen
       Verpflichtungen nicht nachkommen?

4.    Wie geht die Stadt vor, wenn Eltern ihren Zahlungsverpflichtungen nicht
        nachkommen?

Begründung:

Die jeweiligen Beitragssatzungen regeln, welche Beiträge monatlich zu zahlen sind. Kommen Eltern ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach, verstoßen sie gegen die entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen. Dies kann im Extremfall sogar zu einer Kündigung des Vertragsverhältnisses führen.

Eltern erwarten von Kitas und Großtageseinrichtungen zurecht, dass hohe Qualitätsstandards eingehalten werden. Das ganze System kann aber nur gerecht funktionieren, wenn die Eltern, die dazu finanziell in der Lage sind, ihre vertraglichen Zahlungsverpflichtungen auch erfüllen.

Wir bitten daher um einen aktuellen Sachstand zu dieser Frage.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Markus Kötter

CDU-Fraktionsvorsitzender

gez. Mathias Heidtmann

Sprecher der CDU-Fraktion im JHA

gez. Susanne Pütz

Mitglied der CDU-Fraktion im JHA

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