Anfrage zur Sitzung des Hauptausschusses und Ausschusses für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 28.09.2023 :

„Im Heizungskeller der Kommune“ – Wie sieht der Fahrplan der Stadtspitze bei der kommunalen Wärmeplanung aus?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zu beantworten:

Am vergangenen Freitag hat der Bundestag mit den Stimmen der Ampelkoalition die Reform des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen. Kommunen sind nun gesetzlich verpflichtet, bis zum Juli 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen. Daraus ergeben sich für Remscheid unter anderem folgende Fragen:

1.    Welche Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Remscheid ergeben
       sich aus der gesetzlichen Neuregelung:

-       personell

-       investiv

-       konsumtiv?

2.    Welche Fachdienste sind an der Erstellung der kommunalen
       Wärmeplanung in Remscheid beteiligt?

3.    Welcher Fachdienst ist hier federführend zuständig?

4.    Der Zeitplan ist äußert eng gefasst. Bis Juli 2026 ist nicht viel Zeit. Gibt
       es bereits einen abgestimmten Zeitplan? Wenn ja, bitten wir um Vorlage
       dieses Zeitplans. Wenn nein, bitten wir um die Auskunft, wann der
       abgestimmte Zeitplan vorliegt.

5.    Über „Habecks Heizungsgesetz“ wird ja seit Monaten – teilweise sehr
       emotional und heftig – gestritten. Da die „Ampel“ über eine Mehrheit
       verfügt, war damit zu rechnen, dass der Bundestag mit den Stimmen von
       SPD, Grünen und FDP grünes Licht für das Vorhaben geben würde.
       Welche Vorbereitungen hat die Stadt Remscheid bereits getroffen?

6.    Welche Rolle nehmen EWR und GEWAG bei der kommunalen
       Wärmeplanung ein? Werden sie an der Planung beteiligt? Wenn ja, in
       welcher Form?

7.    Gibt es Fördergelder seitens des Bundes für die Erstellung der
        Wärmeplanung? Wenn ja: Wie sehen die entsprechenden Programme,
        Regularien und Fristen aus?

8.    Wie wird die Remscheider Wirtschaft in diesen Prozess eingebunden?

Begründung:

Wir halten das Gebäudeenergiegesetzt in der jetzigen Form für falsch. Selbstverständlich ist der Gebäudesektor wichtig für das Erreichen der Klimaziele. Doch die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hat – möglicherweise aus rein ideologischen Motiven heraus – die falsche Reihenfolge gewählt.

Julia Löhr beschreibt dies in ihrem F.A.Z.-Kommentar „Im Heizungskeller der Nation“ vom 09. 09.2023 wie folgt:

„Leider konnte sich die Ampelkoalition nicht dazu durchringen, den zentralen Konstruktionsfehler im Umbau der Wärmeversorgung zu korrigieren. Zwar gilt die Pflicht, dass eine neue Heizung zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen muss, zunächst nur in Neubaugebieten. Überall sonst können Eigentümer abwarten, wie sich ihre Stadt oder ihr Landkreis die Wärmeversorgung der Zukunft vorstellen. Die Gesetzgebung erfolgt aber in der umgekehrten Reihenfolge. Das Gebäudeenergiegesetz ist beschlossen, über das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung berät der Bundestag noch. Politisch lässt sich das erklären. Wirtschaftsminister Robert Habeck braucht einen Erfolg, etwas Grünes nach dem Bau der Flüssiggasterminals und dem verlorenen Kampf um das Kohledorf Lützerath. Inhaltlich bleibt diese Vorgehensweise falsch.“

Wie dem auch sei: Die Stadt Remscheid ist nun in der Pflicht, innerhalb kürzester Zeit eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen. Hier ist jetzt besonders die Verwaltungsspitze gefragt, denn auf den Oberbürgermeister wartet eine gigantische Managementaufgabe.

Wir sind auf die Antworten auf unsere Anfrage gespannt und bitten darum, die entsprechende Mitteilungsvorlage auch allen Ausschüssen zur Verfügung zu stellen, für die sie interessant und von Bedeutung ist, also auf jeden Fall dem Ausschuss für Bauen, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung und dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Mobilität.  

Mit freundlichen Grüßen

gez. Markus Kötter

CDU-Fraktionsvorsitzender

 

 

 

 

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