Antrag zu den Sitzungen der Bezirksvertretung 4 – Lüttringhausen am 27. September 2023, des Hauptausschusses und Ausschusses für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 28. September 2023, des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Stadtentwickl

Neubaugebiet Am Schützenplatz erfolgreich vermarkten

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Heuser,

sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Mähler,

sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Schichel,

 

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgenden Antrag in die Tagesordnungen der oben genannten Sitzungen aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen:

1.Die Grundstücke des Neubaugebietes „Am Schützenplatz“ (BP 668)
          werden als alternative Option zum Erbbaurecht zum Kauf angeboten.

2.     Die Verwaltung informiert die bisher auf der Interessentenliste geführten
         Bauwilligen über die neue Option.

3.     Die Interessenten werden gebeten, auf freiwilliger Basis und
         niedrigschwellig Rückmeldung zu geben, weshalb sie ggf. kein
         Interesse mehr haben.

4.     Die Verwaltung startet umgehend eine umfassende
        Informationskampagne über die neue Option und die generelle
        Vermarktung des Neubaugebietes.

5.    Die Verwaltung informiert Rat, Haupt- sowie Bauausschuss und BV 4 zu
        jeder Sitzung über die Entwicklung der Vermarktung.

Begründung

Die Vermarktung des Neubaugebietes „Am Schützenplatz“ in städtischer Regie bleibt bislang weit hinter den Erwartungen zurück. Zwischenzeitliche Ereignisse wie die Verknappung von Baumaterialien, schlechte Verfügbarkeit von Handwerkern, hohe Bauzinsen und in Summe drastisch gestiegene Baukosten haben den Traum vom eigenen Heim für viele Bauwillige zunichte gemacht.

Die beschriebenen Einflüsse liegen sämtlich außerhalb der Einflussmöglichkeiten der Verwaltung. Dass ein engagierteres Vorantreiben der Entwicklung und Vermarktung dieses Neubaugebietes jedoch möglich gewesen wäre, macht die Entwicklung zu einem wahren Desaster für die Verwaltungsspitze. Noch vor zwei oder drei Jahren wäre es undenkbar gewesen, dass der „Lüttringhauser Anzeiger“ in seiner Ausgabe vom 17.08.2023 titelt: „Wohngebiet wird zum Ladenhüter“.

Ungeachtet des bisherigen Misserfolges sind wir gleichwohl überzeugt, dass mit den richtigen Weichenstellungen noch Bauherren für das Neubaugebiet gefunden werden können – wenn denn nun zügig und ohne überholte Vorstellungen gehandelt wird.

Zu 1. bis 3.:

·         „Bei Erbbaurechtsverträgen handelt es sich um sehr langfristige
          Verträge und damit selbstverständlich um Vereinbarungen, die nicht
          allen Umständen, die sich während der Vertragsdauer ergeben
          mögen, Rechnung tragen können.“,

·         „In Erbbaurechtsverträgen können Genehmigungs- und
           Zustimmungsbefugnisse die Verfügungsrechte des
           Erbbaurechtsnehmers wahrnehmbar einschränken.“,

·         „Schließlich führen Genehmigungs- und Zustimmungsbefugnisse
           auch bei der Stadt als Erbbaurechtsgeber zu Verwaltungsaufwand.“,

·         „Kreditinstitute finanzieren Erbbaurechte (und die aufstehenden
           Gebäude) oftmals nur mit Einschränkungen und mit weniger
           attraktiven Konditionen, als dies beim Erwerb von Volleigentum der
           Fall ist.“

 

All dies sind zutreffende Einschätzungen zum Nachteil des Erbbaurechts. Sie stammen sämtlich aus dem Antrag der Remscheider Koalition aus SPD, Grünen und FDP vom 15. März 2022 (Drs. 16/2381) in Vorbereitung auf die Überarbeitung der städtischen Richtlinie zur Vergabe von Erbbaugrundstücken.

Nichtsdestotrotz wurden die Bauplätze im Neubaugebiet Eisernstein bislang als Erbbaugrundstücke angeboten. Aus zahlreichen Gesprächen mit ursprünglich Interessierten und auch Losgewinnern der Bauplatzauslosung haben wir erfahren, dass eben diese Nachteile ein weiterer Grund für die schlechte Vermarktungsquote sind. Es gibt – neben den unbestrittenen Fällen, in denen Interessierte aus reinen Finanzierungs- bzw. Kostengründen von ihrem Vorhaben Abstand nehmen mussten – auch zahlreichen Fälle, für die Erbbaurecht schlicht unattraktiv ist. Man zahlt jahrzehntelang, ohne Eigentum zu erwerben. Und muss auch noch mit dem Risiko leben, dass die Erbbaurechtsgeberin den vereinbarten Zinssatz indexbasiert anpasst. Gereiftere Bauwillige bekommen aufgrund der Ausgangslage schlechtere oder gar keine Finanzierung, weil Banken aufgrund der Vorgaben der Wohnimmobilienkreditrichtlinie keine andere Möglichkeit haben.

Zur heutigen Lebenswirklichkeit gehört doch, dass man nicht mehr sein Häuschen baut und dort bis an das selige Lebensende wohnen bleibt. Berufliche Veränderungen, familiäre Entwicklungen usw. sind an der Tagesordnung und ein Eigentümer möchte ohne nennenswerte äußere Einflüsse uneingeschränkt über sein Häuschen verfügen können. Das „nicht aus der Hand geben“ städtischer Flächen ist im Übrigen eher eine theoretische Betrachtung, denn während der langen Laufzeit der Erbbaurechtsverträge ist die Verfügungsgewalt der Stadt naturgemäß quasi nicht existent. Im Gegenteil, die Ausübung des Vorkaufsrechts im Fall eines theoretischen Grundstücksverkaufs eröffnet vergleichbare Möglichkeiten.

Das Mantra des Vorteils, mit Erbbaurecht vermeintlich günstiges Wohnen zu schaffen, verfängt daher nicht. Wir beantragen daher im Interesse einer erfolgreichen Vermarktung die Aufgabe der alleinigen Option des Erbbaurechts und das alternative Angebot des Grundstückskaufes zu üblichen Marktkonditionen. Dieses sollte abgesprungenen Interessenten mit einer angemessenen Frist vorrangig angeboten werden und dann in die allgemeine Vermarktung gehen. Die Verwaltung erhebt dann im Sinne eines Qualitätsmanagements die Gründe, falls Interessenten sich dennoch gegen eine Inanspruchnahme entscheiden, um daraus weitere Anhaltspunkte für die Anpassung der Angebotskonditionen zu erhalten.

Zu 4.: Dem Vernehmen nach sind mittlerweile sämtliche Losgewinner und Nachrücker weitestgehend erfolglos angesprochen worden. Daher steht nun einer umfassenden Bewerbung des Neubaugebietes nichts mehr im Wege. Dies sollte mit der Aktualisierung der städtischen Internetseite zum Neubaugebiet und dem Aufstellen eines Hinweises am Neubaugebiet beginnen, die Verbreitung in den sozialen Medien beinhalten und auch die umgebenden Kommunen z. B. durch Anzeigenschaltung abdecken. Wir müssen hier schnell und professionell agieren, um weitere Wegzüge in andere Kommunen zu vermeiden, wie sie bereits durch die lange Vorbereitungszeit des Vorhabens vorgekommen sind.

Zu 5.: Das Vorhaben ist angesichts knapper Ressourcen für die Wohnbebauung von großer Bedeutung für den Stadtteil und die gesamte Stadt. Daher sind die beteiligten Gremien engmaschig und unaufgefordert informiert zu  halten.

Wir brauchen Bürgerinnen und Bürger, die sich langfristig an Remscheid binden wollen. Tun wir alles, damit wir Ihnen einen attraktiven Platz zum Bauen bieten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Markus Kötter

CDU-Fraktionsvorsitzender

gez. Alexander Schmidt

Stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender  

Sprecher der CDU-Fraktion im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Mobilität

gez. Jens Nettekoven

Sprecher der CDU-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Umwelt, Stadtentwicklung und Klimaschutz

gez. Sebastian Hahn

Sprecher der CDU-Fraktion in der BV 4 – Lüttringhausen

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