Umsetzung des NRW-Infrastrukturgesetzes in Remscheid
Mit dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 erhält die Stadt Remscheid ein pauschales Förderbudget in Höhe von rund 60,1 Mio. Euro zur Finanzierung kommunaler Sachinvestitionen.
Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.06.2026
Umsetzung des NRW-Infrastrukturgesetzes in Remscheid
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Wolf,
wir bitten darum, die nachfolgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen der oben genannten Gremien aufzunehmen und zu beantworten.
Begründung
Mit dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 erhält die Stadt Remscheid ein pauschales Förderbudget in Höhe von rund 60,1 Mio. Euro zur Finanzierung kommunaler Sachinvestitionen.
Die Mittel bieten die Chance, zentrale Infrastrukturmaßnahmen in den Bereichen Bildung, Klimaschutz und sonstige Infrastruktur ohne Eigenanteil umzusetzen. Gleichzeitig sind sie an klare Rahmenbedingungen und Fristen gebunden, etwa die Vorgabe, bis Ende 2029 mindestens ein Drittel der Mittel verbindlich zu binden sowie die vollständige Umsetzung bis 2036.
Zugleich zeigt sich bereits jetzt, dass das bestehende Investitionsprogramm der Stadt die verfügbaren Fördermittel in vielen Bereichen deutlich übersteigt. Damit geht eine erhebliche Notwendigkeit zur Priorisierung der Maßnahmen einher.
Darüber hinaus entsteht durch die Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Berichtspflichten und Mittelabruf ein zusätzlicher administrativer Aufwand, der eine strukturierte Steuerung und transparente Begleitung durch die politischen Gremien erforderlich macht.
Mit unserer Anfrage wollen wir frühzeitig Klarheit über Prioritäten, Zeitplanung, Umsetzungskapazitäten und Risiken gewinnen, um eine effiziente und zielgerichtete Verwendung der Fördermittel sicherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Kötter
CDU-Fraktionsvorsitzender