CDU Remscheid - Partei und Fraktion

Auswirkungen geplanter Änderungen im SGB II auf die Kosten der Unterkunft und das „schlüssige Konzept“ der Stadt Remscheid

Anfrage der CDU-Fraktion

Die zum 1. Juli 2026 vorgesehenen Änderungen im SGB II führen zu erheblichen Veränderungen im Bereich der Kosten der Unterkunft. Nach den bislang bekannt gewordenen Regelungen sollen selbst während der bisherigen Karenzzeit Unterkunftskosten künftig nur noch bis maximal 150 % der örtlichen Angemessenheitsgrenze übernommen werden.

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Wohnen und Pflege am 18.06.2026

 

Auswirkungen geplanter Änderungen im SGB II auf die Kosten der Unterkunft und das „schlüssige Konzept“ der Stadt Remscheid

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Wolf,

sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Pilz,

 

wir bitten darum, die nachfolgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen der oben genannten Gremien aufzunehmen und zu beantworten.

 

  1. Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Verwaltung insbesondere durch die vorgesehene Begrenzung der Karenzzeitregelung auf maximal 150 % der örtlichen Angemessenheitsgrenze?
  2. Sieht die Verwaltung aufgrund der geplanten Gesetzesänderungen Anpassungsbedarf beim derzeitigen „schlüssigen Konzept“ zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft?
  3. Falls ja:

-         welche Änderungen werden derzeit geprüft,

-         in welchem zeitlichen Rahmen sollen diese erfolgen,

-         und werden hierbei aktuelle Entwicklungen des Wohnungsmarktes, dabei insbesondere steigende Angebotsmieten und die Verfügbarkeit preisgünstigen Wohnraums, berücksichtigt?

  1. Welche konkreten Mehrbelastungen erwartet die Stadt Remscheid für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II-Bezug durch die neuen Regelungen?
  2. Welche Problemlagen sieht die Verwaltung derzeit auf dem örtlichen Wohnungsmarkt insbesondere im Hinblick auf:

-         fehlende angemessene Wohnungen im unteren Preissegment,

-         steigende Mietpreise,

-         Verdrängung einkommensschwacher Haushalte,

-         sowie fehlende Umzugsmöglichkeiten für Leistungsberechtigte?

  1. Welche Maßnahmen planen die Stadt Remscheid beziehungsweise das Jobcenter Remscheid, um den absehbaren Folgen entgegenzuwirken?
  2. Ist vorgesehen, den Ausschuss regelmäßig über die Auswirkungen der Reform auf Leistungsberechtigte sowie auf den lokalen Wohnungsmarkt zu informieren?

 

Begründung

 

Die zum 1. Juli 2026 vorgesehenen Änderungen im SGB II führen zu erheblichen Veränderungen im Bereich der Kosten der Unterkunft. Nach den bislang bekannt gewordenen Regelungen sollen selbst während der bisherigen Karenzzeit Unterkunftskosten künftig nur noch bis maximal 150 % der örtlichen Angemessenheitsgrenze übernommen werden.

 

Dadurch gewinnt die Festlegung der kommunalen Angemessenheitsgrenzen sowie das zugrunde liegende „schlüssige Konzept“ nochmals erheblich an Bedeutung.

 

Gerade in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt besteht die Gefahr, dass Leistungsberechtigte trotz fehlender Alternativen künftig Unterkunftskosten teilweise selbst tragen müssen oder unter erheblichen Druck geraten, ihren Wohnraum aufzugeben.

 

Zugleich berichten viele Kommunen bereits heute über Schwierigkeiten bei der Vermittlung angemessenen und bezahlbaren Wohnraums, insbesondere im unteren Preissegment.

 

Aus Sicht der CDU-Fraktion besteht daher ein erhebliches öffentliches Interesse daran, wie die Stadt Remscheid die Auswirkungen der geplanten Reform bewertet, ob Anpassungen des „schlüssigen Konzeptes“ erforderlich erscheinen und welche Maßnahmen vorgesehen sind, um soziale Härten möglichst zu vermeiden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Markus Kötter

CDU-Fraktionsvorsitzender

 

Tanja Kreimendahl

Sprecherin im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Wohnen